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Gleitzone (über 450 € bis 850 €)

Es wird eine besondere Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor geben:
Eine sog. "Gleitzone" mit progressiv ansteigenden Sozialversicherungs-beiträgen soll die Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Niedriglohnsektor fördern. Hierzu gilt ab 1. 4. 2013: Bei einem Arbeitsentgelt ab 450,01 EUR mtl. besteht (volle) Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Im Entgeltbereich zwischen 450,01 und 850 EUR mtl. (= Gleitzone) werden ermäßigte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung erhoben. Der Arbeitnehmeranteil steigt dabei mit der Höhe des Entgelts - nach einer besonderen Berechnungsformel - linear bis zum vollen Beitrag (850 EUR) an. Im Entgeltbereich oberhalb von 850 EUR mtl. gelten wieder die allgemeinen Regelungen zur "vollen" Beitragszahlung. Das Gleitzonenprivileg gilt nicht für Beschäftigungen im Entgeltbereich von 450,01 bis 850 EUR, die neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt werden (hier besteht für beide Beschäftigungen "volle" Sozialversicherungspflicht).

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