Slider Home kopie

Volker neu

Erreichbarkeit

Sollten Sie einmal an einem Standort telefonisch

niemanden erreichen, versuchen Sie es bitte beim

anderen Standort. Hier dazu beide Rufnummern:

Büro Zeven:        0 42 81 / 95 37 77

Büro Bremen:     0 42 1 / 17 87 777  

 

 

 

Steuerberatung Auf verständliche Weise

In persönlichen Gesprächen ermitteln wir den optimalen Beratungsumfang für Sie und Ihr Unternehmen.

Wir stehen Ihnen als unabhängiger, gewissenhafter und eigenverantwortlicher Partner zur Seite. Gerade wenn es darum geht, kleine und große betriebliche Entscheidungen zu treffen.

Uns interessieren nicht nur die steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die betrieblichen Arbeitsabläufe, an denen wir dann gegebenenfalls mit konkreten Hinweisen beratend tätig werden können.

Durch Kooperationen und Outsourcing mit unseren qualifizierten Partnern sind wir in der Lage, Ihnen zusätzliche Leistungen anzubieten.

 

Stellenangebot

Per sofort suchen wir eine/n Steuerfachangestellte/n.
Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer modern eingerichteten Kanzlei.

Weiterlesen...

news

Unserer Newsticker wird per iFrame von der externen Seite Steuerberaterverband Niedersachen / Sachsen-Anhalt geladen. Über den Button "Inhalt aktivieren" werden die aktuellen News geladen. Bitte beachten Sie den Cookie-Hineweis sowie unsere Datenschutzerklärung.

Das Alterseinkünftegesetz im Überblick:



Das heutige System der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird umgestellt.

Beginnend ab dem Jahr 2005 wird schrittweise die Abzugsfähigkeit entsprechender Aufwendungen ausgedehnt, bis im Jahr 2025 ein Höchstbetrag von 20.000 € abgezogen werden kann. In einer Übergangsphase bis 2019 findet bei den Sonderausgaben eine Günstigerprüfung nach der bisherigen Höchtsbetragsberechnung statt, wobei der bisherige Vorwegabzu ab dem Jahr 2001 abgebaut wird. Die stufenweise Einführung der nachgelagerten volen Besteuerung der Leistungen im Alter bis zum Jahr 2040 findet jahrgangsbezogen statt.

Des Weiteren sind Erträge aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen nicht mehr wie bisher steuerprivilegiert. Nur bei Auszahlung nach vollendetem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss sind lediglich die Hälfte der Erträge anzusetzen.

Büro Zeven

Volker Fitschen - Steuerberater

Kivinanstraße 26
27404 Zeven
Telefon: 0 42 81 / 95 37 77
Telefax: 0 42 81 / 95 37 78

Büro Bremen

Volker Fitschen - Steuerberater

Schwachhauser Heerstr. 55
28211 Bremen
Telefon: 0 42 1 / 178 77 77
Telefax: 0 42 1 / 178 77 99

Logo 2