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Steigende Entgeltgrenzen für Mini- und Midijobber

Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht.

Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern.

Sie erwerben einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen. Auf Antrag können sie von der Rentenversicherung befreit werden.


Erstmals Anpassung an die Lohnentwicklung

Die Entgeltgrenzen bestanden seit Einführung der Minijobs im Jahr 2003 unverändert. Nun werden sie erstmals an die seither erfolgte Lohnentwicklung angepasst. Die Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossenwerden. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.

Quelle: www.bundesregierung.de

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