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Das Alterseinkünftegesetz im Überblick:

Ausgelöst durch das Urteil des BVerfG vom 06.03.02 (2 BvL 17/99, BStBll II, 618) wird die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu geregelt.

Das heutige System der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird umgestellt.

Beginnend ab dem Jahr 2005 wird schrittweise die Abzugsfähigkeit entsprechender Aufwendungen ausgedehnt, bis im Jahr 2025 ein Höchstbetrag von 20.000 € abgezogen werden kann. In einer Übergangsphase bis 2019 findet bei den Sonderausgaben eine Günstigerprüfung nach der bisherigen Höchtsbetragsberechnung statt, wobei der bisherige Vorwegabzu ab dem Jahr 2001 abgebaut wird. Die stufenweise Einführung der nachgelagerten volen Besteuerung der Leistungen im Alter bis zum Jahr 2040 findet jahrgangsbezogen statt.

Des Weiteren sind Erträge aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen nicht mehr wie bisher steuerprivilegiert. Nur bei Auszahlung nach vollendetem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss sind lediglich die Hälfte der Erträge anzusetzen.

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